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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Haas Global Enterprises GmbH für den Geschäftsbereich DrinkSeal (handelnd unter der Marke „DrinkSeal“)

§1 Geltungsbereich

(1)  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Haas Global Enterprises GmbH, Seerosenstraße 13, 70563 Stuttgart, Deutschland (nachfolgend „DrinkSeal“), und ihren gewerblichen Kunden im Geschäftsbereich DrinkSeal.

(2)  Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(3)  Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, DrinkSeal hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(4)  Mit Aufgabe einer Bestellung, der Unterzeichnung eines Bestellformulars oder dem Abschluss eines Lieferanten- bzw. Rahmenvertrages bestätigt der Kunde, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und erkennt deren Geltung als verbindlich an.

§2 Vertragsgegenstand

(1)  VertragsgegenstandistdieHerstellungundLieferungvonselbstklebendenGetränkesiegeln („DrinkSeal“) zur Verwendung in der Gastronomie, insbesondere in Bars, Clubs, Veranstaltungen und Betrieben mit Außenbewirtung.

(2)  DrinkSeal-Produkte sind Einwegprodukte und ausschließlich zur einmaligen Verwendung bestimmt.

§3 Angebot, Bestellung und Vertragsschluss

(1)  Angebote von DrinkSeal sind freibleibend und unverbindlich.

(2)  Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von DrinkSeal oder durch Auslieferung der Ware zustande.

(3)  Bestellungen können insbesondere über Bestellformulare, per E-Mail oder schriftlich erfolgen.

(4)  Spätestens mit Vertragsschluss gelten diese AGB als vom Kunden akzeptiert. Einer gesonderten Bestätigung bedarf es nicht.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1)  Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese tatsächlich anfällt und ggf. anfallender Versandkosten.

(2)  Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk.

(3)  Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung und Produktion der Produkte ausschließlich gegen Vorkasse.

(4)  Bei Vorkasse beginnt die Produktion erst nach vollständigem Zahlungseingang auf dem Konto der Haas Global Enterprises GmbH.

(5)  Zahlung auf Rechnung wird ausschließlich Bestandskunden nach vorheriger individueller Freigabe durch DrinSeal eingeräumt. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

(6)  Sofern Zahlung auf Rechnung vereinbart wurde, beträgt das Zahlungsziel 14 Tage netto ab Rechnungsdatum, ohne Abzug.

(7)  DrinkSealistberechtigt,eineeinmalerteilteFreigabezurZahlungaufRechnungjederzeitzu widerrufen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Verschlechterung der Bonität oder Überschreitung vereinbarter Zahlungsziele. In diesem Fall erfolgt die weitere Belieferung wieder ausschließlich gegen Vorkasse.

(8)  Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist DrinkSeal berechtigt, die weitere Produktion, Lieferung oder Ausführung laufender Aufträge bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.

(9)  Bei Zahlungsverzug ist DrinkSeal berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

§5 Lieferbedingungen

(1)  Die Lieferung der Produkte erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

(2)  Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, trägt der Kunde sämtliche Versand-, Transport- und Logistikkosten. Diese werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt oder im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.

(3)  DrinkSeal ist berechtigt, die Art des Versands und das Transportunternehmen nach pflichtgemäßem Ermessen auszuwählen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.

(4)  Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von DrinkSeal ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

(5)  Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

(6) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Versanddienstleister auf den Kunden über.

§6 Eigentumsvorbehalt

(1)  Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von DrinkSeal.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

§7 Produktverwendung und Haftungsausschluss

(1)  DrinkSeal-Produkte dienen als präventive Schutzmaßnahme gegen das Eindringen von Fremdkörpern in Getränke.

(2) DrinkSeal übernimmt keine Garantie dafür, dass das Eindringen von Fremdstoffen oder Substanzen vollständig ausgeschlossen wird.

(3) Die Haftung für Schäden aufgrund unsachgemäßer Verwendung, Wiederverwendung oder Zweckentfremdung ist ausgeschlossen.

(4) DrinkSeal haftet nicht für Schäden, die aus der Nichtbeachtung von Anwendungs- oder Nutzungshinweisen resultieren.

§8 Gewährleistung

(1)  Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen.

(2) Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Warenerhalt anzuzeigen.

(3) Bei berechtigten Mängeln leistet DrinkSeal nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

§9 Haftungsbeschränkung

(1)  DrinkSeal haftet uneingeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DrinkSeal nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§10 Schutzrechte und Individualisierung

(1)  Bei kundenspezifischen Druckmotiven versichert der Kunde, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt.

(2) Der Kunde stellt DrinkSeal von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung der überlassenen Inhalte entstehen.

§11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Stuttgart, sofern der Kunde Kaufmann ist.

§12 Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen

(1) DrinkSeal ist berechtigt, seine Verträge sowie sämtliche hieraus resultierenden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG oder auf eine neu gegründete Gesellschaft zu übertragen, sofern diese die vertraglichen Leistungen unverändert fortführt.

(2) Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von DrinkSeal.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Stand: 16.01.2026

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